Kapitel 1
Die siebente Maqālah (des ספר המצות) betrifft die Speisen, und der Anfang dieser Erörterung handelt von den erlaubten Tieren.
Wisse, dass der Schöpfer, erhaben sei er, uns (allein) die Heiligkeit zugedacht hat, weil wir ihm verwandt sind: Er nannte uns ja sein Volk und sein Erbteil.
Deshalb verbot er uns das, was von ihr (der Heiligung) entfernt und gebot uns das, was zu ihr führt.
Die Erörterung über all dieses wäre zu lang, und hier ist nicht der Ort hierfür.
Wir wollen nur unsern Gegenstand behandeln.
Siehe, Allah verbot uns vom Viehe dasjenige, dessen Genuss der Seele eine Entfernung von ihm verursacht, und erlaubte uns diejenigen Tiere, deren Genuss das Gegenteil hiervon bewirkt.
Dies sind die Tiere, die folgende drei Kennzeichen haben: Hufe, gespaltene Hufe und das, was sie fressen, wiederkauen, so wie es heißt: Das sind die Tiere, die ihr essen dürft u.s.w.
Alles, was Hufe und gespaltene Klauen hat u.s.w.
Die er uns verboten hat, sind alle jene, denen selbst eines von diesen drei Kennzeichen fehlt.
Als Beweis hierfür dient, dass er zuerst drei Arten von Tieren erwähnte, bei denen nur ein Kennzeichen, nämlich das Wiederkäuen, sich findet: Das Kameel, das Kaninchen und den Hasen.
Dann erwähnte er uns wiederum eine Art, bei der zwei Kennzeichen vorhanden sind: die Hufe und deren Spaltung und verbot, etwas davon zu genießen und sich ihrem Aase zu nähern, so wie es heißt: Doch dieses dürft ihr nicht essen von den Wiederkäuern und Behuften u.s.w.
Und das Kaninchen u.s.w.
Und den Hasen u.s.w.
Und das Schwein u.s.w.
Von ihrem Fleische dürft ihr nicht essen u.s.w.