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Kapitel 12

Es kann auch vorkommen, dass sich das Messer unter die zusammengeballte Wolle, oder unter die Haut, oder zwischen Luft und Speiseröhre versteckt, und dass ein Teil der Organe, während das Messer versteckt war, durchschnitten wurde, oder dass das Messer durch etwas anderes versteckt wird, so dass der Schlachter die Spitze des Messers nicht auf dem Halse sehen kann, dann wird das Geschlachtete in jedem einzelnen Falle, den wir erwähnt haben, verboten.
Das Schlachten ist dann nicht ordnungsgemäß.
Diese schlechte Schlachtweise wird Chaladah genannt, d. i. eine durch Verstecken eingetretene Inkorrektheit.
Es ist nötig, dass ein anderer als der Schlachter das Tier festhalte.
Der Schlachter soll die Erhöhung der Gurgel nach der Kopfrichtung zurückdrängen und den vorderen Teil derselben zwischen Daumen und Zeigefinger festdrücken. Dann soll er schlachten.
Wenn das Tier an Vorder und Hinterfüßen gebunden werden musste, darf man es nach dem Schlachten nicht gebunden liegen lassen, sondern es muss aufgebunden werden, damit es zappeln und das Blut aus ihm herausströmen kann.

Das Geflügel aber braucht man nicht zu binden.
Wenn der Vogel klein ist, soll der Schlachter die Flügel mit seiner Hand festhalten, ihn an seinem Rücken aufheben und seinen Kopf ausspannen, dann die Finger an seinen Hals drücken, bis das Tier die Zunge ausstreckt und es auf der Haut des Halses drücken, damit die Organe sich nicht losreißen.
Wenn es ein großer Vogel ist, dann soll der Schlachter seinen Fuß auf die Flügel des Tieres legen, während der Vogel auf der Erde liegt.
Wenn der Schlachter einer anderen Person bedarf, die ihm behilflich sein soll, so kann dieses geschehen, damit das Schlachten nicht incorrect werde.
Die Schlachtart kann dadurch incorrekt werden, dass der Schlachter die Zunge oder die Erhöhung der Gurgel, die unter ihr liegt, trifi't.
Unter Erhöhung der Gurgel versteht man die Kehle, die auch Hangarah und Galzama genannt wird.
So wird das Geschlachtete verboten, und das Schlachten ist nutzlos.
Das Schlachten kann auch zuweilen dem schiefen Schnitt einer Schreibfeder gleichen, so dass das Ende der Luftröhre unversehrt bleibt.
Das Schlachten taugt alsdann nicht, und das Geschlachtete ist zum Genuss verboten.
Jeder dieser Schäden wird Hagramah genannt, d. i. eine Inkorrektheit, die dadurch eintritt, dass das Messer die Zungenwurzel berührt; oder sie wird so genannt, weil sie so auf der Gurgelerhöhung entstanden ist.
Es kann vorkommen, dass die Luft und Speiseröhre während des Schlachtens sich loslösen, so dass sich dadurch die beiden Organe verschieben, oder dass ein Organ sich nach einer der beiden Seiten verschiebt; sie werden infolgedessen nicht durchschnitten, oder sie werden durchschnitten, während sie von ihrer Stelle verschoben sind.
So wird das Geschlachtete verboten und das Schlachten inkorrekt.
Das heißt Ikur, d. i. eine Inkorrektheit, die infolge des Losreißens eingetreten ist.

Es kann auch vorkommen, dass der Schlachter das Instrument auf den Hals des zu schlachtenden (Tieres) legt, dass er auch das Instrument mit seiner Hand drückt nach Art desjenigen, der Käse oder feste Körper schneidet, dass er mit dem Instrumente auf den Hals des Tieres schlägt, so wie es der Metzger mit dem Beil beim Brechen des Knochens tut; das Geschlachtete wird dadurch verboten und das Schlachten nutzlos.
Diese beiden Arten warden Derasah genannt, d. i. eine Inkorrektheit, die durch Drücken herbeigeführt wird.