Kapitel 13
Der Schlachter hat die Pflicht, einen Segensspruch vor dem Schlachten zu sprechen.
Wenn das zu Schlachtende zu den Behemot gehört, so sagt er: Gelobt seiest Du, Jahveh, unser Gott, König der Welt, der Du uns das Schlachten geboten hast und bei Geflügel sagt er: . . . des reinen Geflügels . . . Wenn das Tier zu dem Wilde gehört, so liegt ihm das Bedecken des Blutes ob, ebenso auch bei dem Geflügel, nach dem Schriftverse: Jeder von den Israeliten und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, die ein Wild fangen, das gegessen wird, oder ein Tier oder einen Vogel, vergieße dessen Blut und bedecke es mit Erde.
Es liegt ihm ob, wenn er das Blut des Wildes bedeckt, einen Segensspruch zu sagen.
Er soll sprechen: Gepriesen seiest Du, Jahveh, unser Gott, König der Welt, der uns durch seine Gebote geheiligt und uns das Bedecken des Blutes eines erjagten reinen Wildes befohlen hat.
Ebenso soll er einen Segensspruch sagen, wenn er das Blut des Vogels bedeckt.
Er soll sprechen: Gelobt . . . und uns das Bedecken des Blutes des reinen Geflügels mit Erde geboten hat.
Bei denjenigen Tieren aber, bei welchen es zweifelhaft ist, ob sie zum Wilde oder zu den Haustieren gehören, ist es nötig, dass er ihr Blut bedecke.
Die Strafe Allahs ist groß für denjenigen, der das Bedecken absichtlich unterlässt.
Als Beweis hierfür dient das Gleichnis, das unser Herr Ezechiel von dem Volke als Bezeichnung ihrer oft Ersichtlichen Freveltat angewandt hat.
Das Gleichnis verpflichtet uns, zu verhindern, dass das Blut sichtbar sei.
Und dieses ist der Vers: Denn Blut war in ihrer Mitte, auf dürren Felsen hat sie es getan, nicht hat sie es auf die Erde vergossen, um es mit Erde zu bedecken.
Und weiter heißt es: Um Grimm zu erwecken, um Rache zu nehmen, lege ich ihr Blut auf dürren Felsen, auf dass es nicht zugedeckt werde.
So beweist dieser Vers, dass das, was damit verglichen wird (d. h. dass das Blut, das mit dem Frevel verglichen wird) bedeckt und vertilgt werden muss, damit es nicht gesehen werde, und dass auch das Unterlassen des Blutbedeckens den Zorn Allahs, das Eintreten der großen Rache und die schwere Strafe hervorbringt.
Hat der Schlachter dieses versehentlich unterlassen, so ist der Genuss des Geschlachteten nicht verboten.
Demjenigen, welcher weiß, dass es noch nicht bedeckt ist, liegt es ob, dass er es bedecke; wenn etwas eintritt, was ihn daran hindert, so ist es gestattet, einen anderen damit zu beauftragen; jedoch ist es besser, dass er sich bemühe, es selbst zu tun.
Wenn aber beide (Aphar und Raml) nicht zu finden sind, so ist es gestattet, mit Asche zu bedecken, wie es heißt: Von der Asche des verbrannten Entsündigungsopfers.
Dazu gehören das Werk des großen Fürsten Salomo (seine Ruhe in Ehren),
das meines Lehrers Israel ha-Dajjan, des Magrebiten (ewigen Andenkens), das meines Lehrers R. Israel b. Chaugak (gesegneten Andenkens) und das meines Lehrers Jepheth b. David b. Zagir (Gottes Geist möge ihn leiten) und noch manche andere.
Derjenige, welcher diese Kunst und was damit zusammenhängt, vollständig erlernen will, soll sich über das, was wir erwähnt haben und über das, was in den Sifre mizwot der Gelehrten (gesegneten Andenkens) erwähnt wurde, informieren.