Jdi na obsah Jdi na menu
 


Kapitel 6

Wisse, dass Allah, wiewohl er uns den Genuss der Tiere und der Fische und der Vögel und der Heuschrecken erlaubt hat, sie uns nur unter bestimmten Bedingungen gestattet hat.
Eine Bedingung ist, dass wir sie nicht in lebendem Zustande genießen, so wie es heißt: Jedoch Fleisch mit seinem Leben u.s.w.
In diesem Verse ist uns verboten, dass wir einem lebenden (Tiere) ein Glied abschneiden und es essen.
Dies wird eber min hachaj genannt.
Ferner gehört dazu, dass wir kein krepiertes Tier essen, ganz gleich, ob es von selbst gestorben ist oder von einem Raubtiere zerrissen wurde.

In Bezug auf das erstere heißt es: Ihr sollt nicht irgend ein Aas essen.
Er gestattete jedoch, dieses einem unter den Nationen, der bei uns im Lande wohnt, zum Genüsse zu geben, so wie es heißt: Dem Heiden in deinen Toren sollst du es geben, und er kann es essen, oder es einem der Heiden zu verkaufen, so wie es heißt: Oder verkaufe es dem Heiden.
Er begründete dieses mit dem Ausspruche: Ein heiliges Volk bist du Jahveh, deinem Gotte.
In Bezug auf das zweite heißt es: Fleisch von dem auf dem Felde Zerrissenen sollt ihr nicht essen.
Dass es aber auf dem Felde heißt, will nicht speziell sagen, dass es nur auf dem Felde geschehen muss, sondern (es heißt so), weil das Zerreißen des Tieres meistens dort vorkommt.
Das Gesetz: Dem Hunde sollt ihr es vorwerfen, ist aus seinem Wohlwollen - erhaben sei seine Erwähnung - gegen die Menschen wie auch gegen die Hunde: das Wohlwollen gegen die Menschen insofern, als in den meisten Fällen das Zerrissene vergiftet ist und es dem Menschen schaden kann, wenn er davon essen würde; auf den Hund aber kann das erwähnte Gift keinen Einfluss ausüben, und sein Hunger wird damit gestillt.
In Bezug auf solche Fälle sagt der Psalmist: Gütig ist Jahveh gegen alle u.s.w.
Von dem Hunde kann auf andere Tiere, die ihm gleichen, gefolgert werden.
Was zu den beiden Arten - ich meine zu nebēla und ṭerēfa gehört, unterliegt demselben Gesetze betreffs des Verbots ihres Genusses, z. B, ein
krankes oder verwundetes Tier.
Dazu (zu den Bedingungen nämlich) gehört weiter, dass wir vor dem Genusse die
Kascherut vornehmen; diese besteht bei dem Vieh und den Vögeln in dem Schlachten, bei den Fischen in der Tötung (Ausblasen ihres Odems) in der Luft und bei den Heuschrecken in der Tötung im Wasser.