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Kapitel 16

Wisse, dass das Schlachten von Rindern und Schafen (z. Z. des Exils) in Jerusalem und in der Umgebend verboten ist, weil in Jerusalem und Umgebung nur Kedaschim, nicht Chulin zu schlachten gestattet sind, analog dem Lager in der Wüste, weil uns in Jerusalem dasselbe obliegt, was uns im Lager in der Wüste oblag bezüglich des Verbleibens an der Stelle am Sabbat) und Überzug auf Kedaschim.
Deshalb ist uns dort (in Jerusalem) alles verboten, was uns in der Machaneh verboten war.
Als Beweis dafür, dass Chulin in der Machaneh und in deren Nähe zu schlachten verboten ist, dient der Ausspruch Allahs: Jeder aus dem Hause Israels, welcher ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege im Lager schlachtet u.s.w.
Und vor den Eingang des Stiftszeltes nicht bringt u.s.w.
Allah hat uns diese Vorschrift für immer bestimmt, so wie es heisst: Eine ewige Satzung sei ihnen dieses bei ihren Geschlechtern.

Deshalb hatte das Volk, solange es in der Wüste und das Mischkan bei ihm war, wegen der Nähe des Mischkan keine Chulin geschlachtet.
Nachdem sie (die Israeliten) aber dem Einzug in das Land nahe waren und es bekannt war, dass ihr Gebiet ausgebreitet würde und sie von dem erwählten Orte entfernt würden, gestattete er ihnen dieses zu schlachten, so wie es heisst: Wenn Jahveh, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird u.s.w.
Wenn dir zu entlegen ist der Ort, den Jahveh, dein Gott, erwählen wird u.s.w.
Die Gelehrten haben bereits gesagt, dass zu der Entfernung mehr als 2000 Ellen gehören, weil wir gefunden haben, dass 2000 Ellen michuz genannt werden, so wie es heisst: Da messet ihr außerhalb der Stadt die Morgenseite, zweitausend nach der Elle u.s.w.
Was mehr als 2000 Ellen entfernt ist, wird rechuk genannt, so wie es heisst: „Aber eine Ferne soll sein zwischen euch und ihr gegen 2000 Ellen nach dem Masse.

Deswegen ist nur gestattet, dass die Chulin in Jerusalem und dessen Nähe geschlachtet werden, wenn die Entfernung grösser als 2000 Ellen ist und rechika = Entfernung angeht.
Derjenige aber, welcher innerhalb der zweitausend Ellen geschlachtet hat, wird, wie im vorhergehenden Verse erwähnt wurde, mit der Kareth-strafe belegt.
Einige Gelehrte haben sowohl in Jerusalem als auch in anderen Weltgegenden das Schlachten von Rindern und Schafen während des Exils überhaupt verboten.

Derjenige, welcher sich über diesbezügliche Beweise und Zweifel informieren will, sowie über das, was dagegen eingewandt wurde, hat in der Erörterung des Scheich Abi Joseph Kirkisani, in seiner Schrift Anwar (Licht), und in der Erörterung des Scheich Abi Jakob al-Bazir, in seiner Schrift Istibzar (Blick) und in anderen ausführlichen Schriften der Gelehrten s. A. nachzusehen.

Wir wollen jetzt einen Teil von dem erwähnen, was diejenigen, die gestatteten, (außerhalb des techum zu schlachten) gesagt haben, damit sich jeder, wer will, informiere.
Sie sagten, dass die rechaba und rechika, die in den Versen: „Wenn Jahveh, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird" u.s.w. und „wenn dir der Ort zu entlegen ist" erwähnt sind, bereits eingetreten sind, so wie es heisst; „Und Jahveh gab Israel das ganze Land, das er ihren Vätern zu geben zugeschworen" u.s.w.
Und seit dieser Zeit und Landerweiterung ist einem, der die bestimmte Entfernung von dem erwählten Orte entfernt ist, das Schlachten von Chulin erlaubt.
Als Beispiel diene Folgendes: Wenn einem Manne gesagt wird: „Wenn du an einen gewissen Ort gelangst und der und der Ort von dir entfernt sein wird, an welchem du das und das zu essen verhindert warst", so ist ihm doch von der Zeit an, wo er an einen Ort gelangte und der frühere Ort die bestimmte Entfernung von ihm hatte, das zu essen erlaubt, was er vorher nicht essen durfte, gleichviel ob er dort blieb oder von dort wegging.

Allah hat schon in der vergangenen Zeit unser Gebiet ausgebreitet, so dass wir vom erwählten Orte entfernt waren.
Er hat doch nicht gesagt: „So lange dein Gebiet ausgebreitet ist, iss Fleisch;" und er hat auch nicht gesagt: „So lange das Gebiet dir gehört;" sondern er sagte: „Wenn er erweitern wird," „wenn entfernt sein wird," und beides ist bereits eingetreten: (nämlich die rechaba und rechika).

Derjenige aber, der einen Beweis in dem Verse: Wenn du in deinen Toren issest, zu haben glaubt, dass nämlich Bedingung sei, dass uns das Gebiet gehören müsse, hat in der Tat gar keinen Beweis, denn das, (was im Vers erwähnt ist), umfasst unser Gebiet und das Gebiet anderer, so wie es heisst: Wahrheit, Recht und Frieden sollen in euren Toren herrschen.
Dieser Vers aber hat Gültigkeit für die Menschen in unserer Zeit, sowie auch für die des Exils.
Es heisst Ferner: Und ich worfele sie mit der Wurfschaufel in den Toren des Landes.
In diesen Vers sind die übrigen Gegenden eingeschlossen.
Es heisst auch: Boas ging in das Tor, und seine Schwägerin komme vor das Tor, womit der Sitz des Gerichtes gemeint ist, ganz gleich, ob das Gebiet uns oder einem anderen gehört.
Diejenigen, welche es gestatten, sagen weiter: Ebenso liegt auch im Verse: Ganz nach Begehr deiner Seele kein Beweis für eine Beschränkung im Essen (dass er bedeute: Nur wenn du sehr nach Fleisch begehrst), sondern der Vers meint: Du kannst an jedem beliebigen Orte essen, so wie es heisst: Nun denn, wie es immer deine Seele begehrt, o König u.s.w.

Oder der Vers meint, dass man am Halse zu schlachten habe, wenn man Fleisch essen will und so oft man nach Fleisch begehrt, weil es vorher schon heisst: Wenn du danach begehrst.
Fleisch zu essen, so kannst du dies ganz nach Begehr tun (Der Autor meint: Der Fleischgenuss ist bereits gestattet).
Dieses bestätigt auch die Erzählung von unserm Herrn Daniel: Köstliche Speisen aß ich nicht, und Fleisch und Wein kam nicht in meinen Mund u.s.w.
Aus diesem Ausspruch geht hervor, dass er Fleisch und Wein vor der Zeit seiner Trauer (über Jerusalem) und auch später noch zu essen pflegte.
Derjenige aber, welcher behauptet, dass das Fleisch vom Wilde, oder Geflügel, oder Fischen gemeint sei, hat keinen Beweis dafür.
Diejenigen, die den Fleischgenuss verbieten, haben dafür mancherlei Beweise gebracht.
Einen Beweis leiteten sie aus der Stelle ab: Ihr sollt nicht beim Blute essen.
Sie haben diesen Vers verschiedentlich erörtert und ihn durch die Erzählung von Saul bewiesen.
Jedoch verhält es sich nicht so, wie sie gedacht haben, weil dieser Vers etwas verbietet, was die Sabäer und andere Götzendiener zu tun pflegten, welche die Opfer schlachteten, das Blut in eine Grube sammelten und sich ringsum niedersetzten, um das Fleisch der geschlachteten Tiere zu essen und glaubten, dass die Dämonen das Blut genießen.
So entstand ein Gastmahl, dass nach ihrem Glauben die menschliche Gesellschaft und die Dämonen versammelt.
Die Geschichte von Saul verhält sich so: Die Leute schlachteten wegen ihres großen Hungers und in ihrer Freude über die Beute, indem das Blut auf die Erde floss; und sie aßen ringsum das Blut.
Infolgedessen hielt man sie für Götzendiener (wurden sie scheinbar wie die Götzendiener).
Als Saul dieses merkte, verbot er es ihnen, so wie es heisst: Und er sprach: Ihr habet treulos gehandelt.
Wälzet sofort her zu mir einen großen Stein.
Und er baute für diesen Zweck einen Altar, wie es heisst: Und Saul baute Jahveh einen Altar.
Das war ein Altar für Chulin, wie es heisst: Und schlachtet hier und esset, und sündiget nicht gegen Jahveh, dass ihr esset mit dem Blute.
Dieses tat er, damit sie nicht nach Art der Götzendiener essen; und obgleich ihr Glaube rein war, (gestattete er es doch nicht), weil dieses zu tun wiederholt verboten war, ganz gleich, ob man es im Glauben an die Dämonen tut, oder nicht.

Es soll niemand denken, dass dieser Altar für die Friedensopfer errichtet wurde, ich meine, dass man nachher nur Friedensopfer schlachtete und aß, wie es in der Tat einige Gelehrte angenommen haben; und zwar aus verschiedenen Gründen (ist es nicht anzunehmen).
Erstens war die Lade von ihnen abgesondert und von ihnen weit entfernt, dann aber waren sie auch tarne geworden durch die von ihnen Erschlagenen.
Und es ist doch bekannt, dass der Genuss von Friedensopfern für den durch tum'ah-kalah-Unreinen verboten und auf diese Tat Todes-strafe gesetzt ist, sowie es heisst: Und so eine Person irgendetwas Unreines, die Unreinheit des Menschen berührt u.s.w.
Wenn dem schon so bei tum'ah kalah ist, um wievielmehr bei dem, der durch tum'ah chamurah, nämlich durch tum'at met, unrein wurde.
Es ist nicht erlaubt, dass man von Saug Leuten sage, sie hätten das Verbot unbeachtet gelassen und in ihrer Unreinheit Friedensopfer gegessen, oder sie hätten an das, was wir von den Götzendienern gesagt haben, geglaubt und diesen Heiden nachgeahmt; nein, sie haben sich vielmehr fern davon gehalten; denn wenn sie etwas Derartiges getan hätten, so hätte sie die Schrift ausdrücklich getadelt, da wir aber solches nicht in der Schrift finden, so bleibt nur übrig, was wir gesagt haben, dass die Schrift sie nur wegen ihres scheinbaren Götzendienstes, nicht aber wegen einer anderen Tat als Götzendiener bezeichnet hat.