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Kapitel 18

Nun wollen wir zu der Abhandlung übergehen, die sich auf die Kascheruth der Fische und Heuschrecken bezieht.
Wir sagen: Die Kascheruth der Fische besteht darin, dass man sie im lebenden Zustande aus dem Wasser, ihrem Lebenselemente, herauszieht und sie dann in der Luft tötet, wie es heisst: Wenn man alle Fische des Meeres für sie sammeln sollte. (Also nicht im Wasser zu töten).
Es ist verboten, sie zu zerschlagen und zu zerstampfen, sie aufeinander zu pressen und in Sand einzugraben, bevor sie tot sind.
Wenn aber Derartiges doch vor ihrem Tode geschieht, so darf man sie nicht essen, im Gegensatz zu den Rabbaniten, die dieses gestatten und sich hierbei auf die Überlieferung berufen.
Was von ihnen im Wasser (Lebenselement) krepiert ist, ist nebelah und zum Genuss verboten.
Deshalb darf man das, was oben auf dem Wasser schwimmend oder verschlungen gefunden wird, nicht essen, weil beide nebelah sind.
Auch ist der Fisch, der solches verschlungen hat, verboten, weil sich in seinem Körper etwas von dem verschlungenen Fische, der nebelah ist, befindet.
Und es ist bekannt, dass das, was mit einem Verbotenen vermengt ist, gleich dem Verbotenen verboten ist.
Es ist kein Unterschied, ob das Verschlungene wenig oder viel ist, weil ein wenig des Verbotenen ebenso wie eine große Quantität untersagt ist.
Es hat bereits unser großer Herr (eig.: der große Adler), Salomo, seine Ruhe in Frieden, in seinem Buche über Schechitah gesagt, dass man das Verschlungene, wenn es seinen früheren und ursprünglichen Zustand nicht geändert hat, aus dem Körper des Verschlingers entfernen und man dann den Verschlinger waschen und essen dürfe.
Diese Ansicht ist aber noch zu untersuchen, weil doch der Verschlinger von der Vermischung mit den Teilchen des Verschlungenen nicht frei sein kann; und wer kann behaupten, dass der verschlungene Fisch im Körper des Verschlingers nicht krepiert ist, während er noch im Wasser war?

Was die Kascheruth der Heuschrecken anbetrifft, so sollen sie im Wasser ertränkt werden, weil sie aus Luft geschaffen sind; und wenn sie im Wasser ertränkt worden sind, so ist dieses seine Kascheruth.
Dieses jedoch ist nur die Ansicht desjenigen, der ihren Genuss im Exil gestattet hat.

Wir jedoch meinen, dass es besser wäre, sich ihres Genusses im Exil zu enthalten, weil jetzt die erlaubten Arten der Heuschrecken unbekannt sind bis zur Zeit des Messias, (der uns belehrt), wie bereits zur Stelle erwähnt worden ist.