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Kapitel 2

Ebenso heißt es im Deuteronomium: Dieses ist das Vieh, das ihr essen dürft u.s.w. Gazelle, Hirsch und Damhirsch u.s.w.
Er erwähnte dort im einzelnen die allgemein bekannten erlaubten Tiere, bei welchen alle drei Kennzeichen eingetreten sind und zwar die Gattung des Rindes und des Kleinviehes - nämlich der Schafe und der Ziegen - und von wilden Tieren den Hirsch und das Z'bi, d. i. die Gazelle, und den Wildesel, die Gemse, (Bergziege), das Rhinoceros, den alten Gemsbock und die Giraffe.
Dann erwähnte er die übrigen erlaubten Tiere im allgemeinen, wie es heißt: Alles behufte Vieh u.s.w.
Dann erwähnte er die drei Arten, welche nur ein Kennzeichen aufweisen, wie es heißt: Dieses jedoch dürft ihr nicht essen u.s.w.
Dann erwähnte er die Art, bei welcher zwei Kennzeichen eingetreten sind, wie es heißt: Und das Schwein u.s.w. und verbot deren Genuss und ihrem Aase sich zu nähern, wie es heißt: Von ihrem Fleische sollt ihr nicht essen u.s.w.
So beweist dieses, dass, wie wir gesagt haben, dasjenige (Tier), welches selbst eines von diesen drei Kennzeichen nicht hat, uns zum Genusse verboten ist.
Wir werden auch erwähnen, - wenn wir zu der Abhandlung über Unreinheiten gelangen werden - was uns obliegt, wenn wir uns einem Aase dieser vier erwähnten (Tiergattungen) nähern.
Wenn einer sagen wird, siehe!
Es ist doch nach eurem Brauche erlaubt, das zu essen, bei dem die drei Kennzeichen, die ihr erwähnt habt, nicht zusammen eingetreten sind, nämlich das Junge vom Viehe, das nur sieben Tage alt ist; in dieser Zeit ist jedoch das dritte Kennzeichen, nämlich das Wiederkäuen, noch nicht bemerkbar, so antworte man ihm: Das, was du anführst, (das junge Tier) hat in dieser erwähnten Zeit sich noch nicht mit einer solchen Speise genährt, bei der das Wiederkäuen möglich ist, denn seine Nahrung während dieser Zeit besteht aus einer leichten Speise, nämlich aus der Milch seiner Mutter.
Diese Speise ist nicht der Art, bei der das Wiederkäuen möglich ist.
Wenn sich aber dieses so verhält, so ist das erwähnte Kennzeichen nicht als fehlend zu betrachten, sondern es fehlt nur infolge der Ursache, die wir eben erwähnt haben.
Wenn das Junge aber heranwächst und sich mit solchen Speisen nährt, bei denen das Wiederkäuen möglich ist, so tritt bei ihm das erwähnte dritte Kennzeichen ein.
So kann man mit Recht sagen: Das Vieh ist uns zum Genusse erlaubt, bei dem die Anlage des Wiederkäuens vorhanden ist, wenn ihm dieses (nach Beschaffenheit der Speisen, die es zu sich nimmt) möglich ist. Also wird damit das von uns Gesagte bestätigt.
Dann erlaubt uns Allah von den Wassertieren diejenigen, die Flossen besitzen, womit sie das Wasser spalten und Schuppen, die ihren Körper vor Unglücksfällen schützen, so wie es heißt: Diese jedoch dürft ihr essen, von allem, was im Wasser lebt u.s.w. und verbot uns das zu essen, was diese zwei Kennzeichen nicht hat und nannte es Schekez, so wie es heißt: Alles, was keine Flossen und Schuppen hat u.s.w.