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Kapitel 5

Dann hat er (Allah) uns alles, was auf der Erde kriecht, die Reptilien, verboten, dazu gehören diejenigen, die auf der Brust oder auf dem Brustbein kriechen, wie die Schlangen und Vipern.
Einige von ihnen haben vier Füße, wie die schwarzen Mistkäfer (scarabaeus niger) und Grillen u. drgl., und andere haben mehr als vier Füße, wie die Skorpione und ihresgleichen, so dass manche bis 44 Füße haben, so wie es heißt: Alles, was auf der Erde wimmelt u.s.w.
Alles, was auf dem Bauche kriecht u.s.w.

In diesem Verse hat er uns verboten, etwas davon zu essen und hat es Schekez genannt.
Die Bedeutung dieses Ausdrucks ist bereits vorangegangen.
Darum ist der Theriak verboten, worin das Schlangenfleisch gemischt ist; ebenso auch alle Arzneimittel, worin etwas von den Teilen dieser erwähnten Tiere enthalten ist, der Behauptung der streitsüchtigen (Rabbaniten) entgegen, die das, was Allah verboten hat, erlaubt haben, indem sie sagten: Mit allem darf man sich heilen; das will sagen, dass man sich mit allen Sachen, gleichviel ob sie verboten
oder erlaubt sind, heilen darf.
Wisse, dass es keinen Unterschied gibt bei der Anwendung der erwähnten verbotenen Tierteilchen in Arzneien, ob sie innerlich anzuwenden sind oder äußerlich (d. h. ob die Arznei eingenommen oder eingerieben werden muss), ob man sie essen oder trinken muss, ob sie angenehm oder schmerzverursachend ist, ob es eine Arznei ist, die man in die Augen oder in die Nase spritzt, ob sie eine Salbe oder ein Pflaster, fest, breiig oder flüssig ist.
Und überhaupt gibt es keinen Unterschied in allem, was dem Körper zuträglich ist, weil der Zweck des Essens im allgemeinen darin besteht, den Körper zu fördern; und alles, was hierzu dient, steht unter den Gesetzesvorschriften der Speisen selbst.
Als Beweis hierfür dient der Vers: Es kam wie Wasser in sein Inneres und wie Oel in seine Gebeine.
In diesem Verse wird also das, was man trinkt dem, womit man sich einreibt, gleichgestellt.
Dieses ist auch die Ansicht des Kirkisani.
Was aber den Lehrer Abu Said anbetrifft, ist er der Meinung, dass das Verbot über die Vermischung von Tierteilen in 6 of 29 Arzneien sich nur auf die durch den Mund einzunehmenden Medicamente bezieht.
Dafür hat er einen Beweis gebracht aus der Stelle: Es kam kein unreines Fleisch in meinen Mund.
Dieser Ansicht folgt auch der bewährte Arzt; sie ist jedoch noch näher zu betrachten.
Es liegt uns ob, das Reinigen des Gemüses und der Früchte, des Fleisches, des Wassers, des Apfels, des Dattelgetränkes und der Genussmittel, welche von einem Didān und Sus durchkrochen und durchfressen worden sind.

Im Gegensatz zu den Rabbaniten, welche deren Genuss gestattet haben, und sich in der Blindheit ihres Blickes und ihrer Vernunft einen Beweis dafür erbracht haben aus der Stelle: הארץ על השורץ das auf der Erde kriecht, als ob sie den Ausspruch Allahs: Al t'schakzu et naphschosechem b'chol hascherez haschorez nicht gesehen hätten.
Selbst wenn dieser (letzte) Vers nicht stände, so befinden sich diese erwähnten Tiere, wenn sie sich auch nicht auf dem eigentlichen Boden aufhalten und daselbst kriechen, doch in einer Sache, die am Boden haftet, (nämlich in der Frucht) und kriechen darin umher.
Übrigens würden sie auch auf dem Boden kriechen, wenn sie aus der Frucht herausgenommen würden.
Und diese (rabbanitische) Erlaubnis ist eine gesuchte, um auf listige Weise die Worte Allahs anders, wie es die eigentliche Erklärung verlangt, zu deuten.
Auf sie sagt die Schrift; Du sitzest in Falschheit, durch Falschheit wollen sie mich nicht anerkennen, spricht Allah.
Dann heißt es: Ihr sollt euch nicht durch sie verunreinigen.
Damit hat er sagen wollen: Ihr werdet unrein durch sie werden, unrein im eigentlichen Sinne, dass ihr, um die Unreinheit zu beseitigen, des Wassers bedürft.
Dann heißt es: Ihr werdet durch sie unrein.
Hier aber ist gemeint: Ihr werdet bei mir unrein werden in der Bedeutung von Frevel.
Nicht nur die Reue wird hier sühnen, sondern ihr bedürft hierbei auch der Busse, weil ihr herangetreten seid.
Unreines zu essen, obwohl es im Deut. heißt: Du sollst nicht etwas Unreines essen.
Allah hat uns diese Gesetze - ich meine die Speiseverbote - sehr anempfohlen, dass wir uns von einer Unreinheit rückhalten sollen, damit wir infolgedessen heilig werden, wie es heißt: Denn ich bin Jahveh, euer Gott, ihr sollt euch heilig halten und sollt heilig sein u.s.w.
Es heißt auch: Ich bin Jahveh, der euch aus dem Lande der Ägypter geführt hat.
Ferner heißt es im Abschnitte Kedoschim: Ihr sollt unterscheiden zwischen dem reinen und unreinen Vieh u.s.w., und ihr sollt mir heilig sein, u.s.w.
Diese erwähnte Heilighaltung ist nur durch jede Beseitigung selbst des denkbar geringsten Teilchens vom Verbotenen möglich.
Wir, die infolge unserer vielen Sünden in der Verbannung weilen, können uns nicht vollständig von den Unreinheiten der Nationen frei machen, weil unsere Feldfrüchte und unsere Gemüse und unsere Früchte dadurch unrein werden.
Es liegt uns nur ob, uns von dem, was uns sicher als verboten erscheint, zurückzuhalten, mit Ausschluss dessen, was wir nur vermuten.
Inbetreff des zu kochenden Gemüses haben wir die Pflicht, obgleich wir zu essen es uns erlauben, dass wir es einmal und mehrere mal waschen, bis es uns zum Essen geeignet erscheint.
Was aber das von ihnen selbst Zubereitete anbetrifft, so ist es uns überhaupt nur erlaubt, wenn wir das Kochen beaufsichtigen ließen.
Das Kochen muss in unseren Gefäßen nach einer vorzüglichen Reinigung ihres Körpers und dem Wechsel ihrer Kleider geschehen.
Wenn wir uns aber bis zur äußersten Grenze in Acht genommen haben, so sind wir von dem, was uns von Gesetzes wegen obliegt, befreit.
Das, vor den zu schützen uns unmöglich ist, fällt für uns weg.
Allah hat den Verbannten berichtet, dass ihre Speise nicht von den erwähnten Unreinheiten frei werden wird, wie es heißt: So werden die Israeliten ihr Brot essen, tame u.s.w.
Dieses geschieht auf zwei Arten: Erstens in Fällen, wo wir wider unsern Willen gezwungen sind 7 of 29 und zwar bei den Dingen, bei welchen es unmöglich ist, uns von der Unreinheit frei zu machen; zweitens da, wo die Leute sich nicht in acht nehmen, indem sie die Unreinheiten bewusst essen und denken, dass ihnen die Speise nicht frei davon sein kann.
So wollen wir zu Gott beten, dass er unsere Sünden im Exil vergebe und an uns die Bestimmung des Verses bestätige: Ich will euch heraushelfen aus allen euren Unreinheiten.

Was das Trinkwasser betrifft, so ist es auch notwendig, dass es frei von allem sei, was wir erwähnt haben; von den verbotenen Teilen, von anderem Schmutz und von Gewürm.
Wenn das Flusswasser mit Gewürm vermengt ist, und dieses sichtbar ist, so darf man das Wasser nicht trinken.
Wisse, dass die Exkremente der Menschen in drei Arten eingeteilt werden.
Die eine Art ist verboten und zwar durch eine Beweisführung; die zweite Art ist bis zu einer bestimmten Zeit sicher erlaubt, und die dritte darf, wie es scheint, gegessen werden, ohne an eine bestimmte Zeit gebunden zu sein.
Die erste Art sind beispielsweise stercus und urina, und der Beweis für deren Verbot ist die Erzählung von unserem Herrn Ezechiel s. A.
Als Allah zu ihm gesagt hatte: Du sollst einen Gerstenkuchen essen, welcher in Kot gebacken wurde, da schrak er zurück und sprach: Siehe, ich war bis jetzt noch nicht verunreinigt u.s.w.
So hat Ezechiel diese doch den verbotenen Speisen gleichgestellt.

Da sprach Allah zu ihm: Siehe, ich habe Dir dafür die Faecalien der Rinder gegeben.
Da war er still und erschrak dieserhalb nicht.
Man ersieht hieraus, dass die Excremente eines Erlaubten erlaubt, die eines Verbotenen aber verboten sind, also ist hiermit das Verbot des stercus bewiesen.

Der Beweis für das Urinverbot ist dem Umstände zu entnehmen, dass der Urin aus dem Stoffe des stercus entsteht; denn so oft das eine viel ist, wird das andere infolgedessen geringer.
Hippokrates hat bereits in seiner Schrift, die al-Fuzul genannt wird, gesagt: Wer viel in der Nacht uriniert, von dem kann bestimmt angenommen werden, dass sein Exkrement von geringer Quantität wird.
Deshalb ist das Gesetz für beide gleich.
Die andere Art, die nur für eine bestimmte Zeit erlaubt ist, ist die Milch, weil sie die Speise der kleinen Kinder ist, die von der Zeit ihrer Geburt bis zur Zeit ihrer Entwöhnung ohne sie nicht auskommen können.
Die Zeit hierfür ist ungefähr drei Jahre, weil dieses in den meisten Fällen die Zeit des Säugens ist.
Wenn aber das Kind die Milch entbehren kann, so ist sie ihm verboten.
Als Beweis dafür, dass die Zeit des Säugens drei Jahre ist, gilt die Erzählung vom Könige Hiskia s. A., der eine Anordnung für die Leviten, die drei Jahre und älter sind, getroffen hat, so wie es heißt: Außer denen, die unter ihnen an Männern verzeichnet waren, vom 3. Jahre an und darüber.
Diese Anordnung hat er für die, welche bereits entwöhnt sind, getroffen, weil sie innerhalb der erwähnten Zeit ihren Eltern gehören.
Sobald diese Zeit zu Ende ist, tritt für sie speziell diese Anordnung in Kraft, und dies ist ein klarer Beweis.

Wenn jemand die Frage aufwerfen wird, ob denn einem Kinde das Saugen an verbotenen Tieren oder den Frauen der Nationen gestattet sei oder nicht, so antworte man ihm: Dies ist nicht gestattet, weil das, was von einem Verbotenen erzeugt wird, verboten ist.
Als Beweis hierfür, dass auch einem Kinde Unreines verboten ist, gilt, dass Allah, als er unsern Herrn Simson s. A. als einen Geweihten vom Mutterleibe an bestimmte, Simsons Mutter durch einen Engel verbot, das zu essen, was einem Nasir verboten sei, so wie es heißt: Nun hüte dich, Wein und Berauschendes zu trinken u.s.w. und zwar deshalb, weil sich ein Embryo von den Säften seiner Mutter nährt.
Wenn sich die Sache so verhält, während es noch im Mutterleibe ist, umwievielmehr nach der Geburt in der Zeit des Saugens.
So ist hiermit das, was wir gesagt haben, festgestellt worden, dass nämlich einem Kinde das Saugen an verbotenen Tieren und an Frauen der Nationen nicht gestattet ist, es sei denn im Notfalle, wenn der Tod des Kindes zu befürchten ist, und man keine Israel.
Frau, welche es säugen kann, gefunden hat.
Dann ist dieses gestattet, aber nur unter der Bedingung, dass man sich bemüht, dass die säugende Frau von den Nationen sich mit unverbotenen Speisen ernähre, damit unverbotene Milch hervorgebracht werde.
So leuchtet es dem Sklaven ein (damit ist der Autor selbst gemeint) wegen der Selbsterhaltung.
Die dritte Art der Exkremente des Menschen, die nur, wie es scheint, erlaubt ist (ohne genaue Beweisführung), ist z. B. der Speichel des Menschen und sein Schweiß u. dergl.
Ein Beweis dafür ist, dass die Leute, so oft sie gemeinsam essen, die Vermischung
ihrer Speisen mit diesem (Schweiß und Speichel) nicht vermeiden.
Wenn sich zu irgend einer Zeit eine Gesellschaft bildet zu einer heißen Brotsuppe oder zu irgend etwas anderem und man speist zusammen, so ist es unmöglich, dass die erwähnte Speise oder das Getränk von ihrem Speichel frei bleibe.
Ebenso wenn man Wasser aus einem Gefäße trinkt, und nachher eine andere Person aus demselben Geräte trinkt, so können sie sich nicht vom fremden Speichel frei machen.
Ebenso geschieht es, dass, wenn jemand einen Teig knetet, dieser Teig nicht frei von der Vermischung mit seinem Schweiße bleiben kann.
So scheint es doch, dass diese Exkremente von dem Verbote über die (sonstigen) Exkremente des Menschen ausgeschlossen sind, weil es unmöglich ist, sich von ihnen frei zu machen.