Kapitel 4
Ferner verbot uns Allah den Genuss von 21 Geflügelarten.
Zwanzig von diesen sind im Abschnitte wajhi bajom haschmini erwähnt, wie es heisst: Diese sollt ihr verabscheuen vom Geflügel u.s.w. bis zum Vers: w'eth haduchifath w'eth hăātalef.
Dann erwähnte er sie nochmals im Deuteronomium und fügte noch eine andere Art, nämlich die Dajah, hinzu.
Und er änderte den Namen von Daah, indem er mit einem Rāh schreibt, wie es heisst: w'haraah. Die hebr. Sprache verfährt (in der Anwendung von Daleth, statt Resch) an anderen Stellen ebenso; z. B. w'rifat - w'difath; w'rodanim - w'dodanim.
Andere aber sagen, dass Raah der Habicht sei; er sei im Abschnitte wajhi bajom haschmini ausgelassen und im Deuteronomium erwähnt, und Dajah sei gleich Daah.
Wisse, dass Allah im Deuteronomium am Anfange der Abhandking die erlaubten Vögel allen anderen gefiederten Vögeln voranstellte, so wie es heisst: Alle reinen Vögel dürft ihr esen.
Dann schloss er davon aus, was auszuschliessen ist, so wie es heisst: Und dieses ist; was ihr nicht von ihnen essen dürft bis zu dem Verse: w'haduchifath u.s.w.
Dies beweist, dass es der erlaubten Tiere mehr als der unerlaubten gibt.
Wisse, dass es unter diesen genannten Vögeln solche gibt, die ein Min, und solche die kein Min bilden.
Diejenigen, die ein Min bilden, sind: Ajah und Dajah, Oreb, Nez und Anaphah.
Das Wort Min ist der Ausdruck für verschiedene Arten, die zu einer und derselben Gattung gehören, so wie Südostafrikanischer und Slawe, die eigentlich zwei Arten, aber doch in der Gattung insan-Menschen eingeschlossen sind.
Die Namen dieser 21 erwähnten Vögel und die Namen derjenigen, die zu ihnen gehören, waren unter dem Volke bekannt, überliefert und vom Gesandten, Friede komme über ihn, mitgeteilt.
Nachdem aber sein Tempel zerstört und das Volk aus dem Lande verbannt war, die Sprache der anderen Völker erlernt hatte und es unter ihnen aufgewachsen war, hatte es den grössten Teil seiner Sprache vergessen, und vieles von dem, was es von den Namen dieser Vögel und von den Namen derjenigen, die zu ihm gehören, gewusst hatte, war ihm unklar geworden.
So wurde das Wissen inbezug auf das vorher allgemein Bekannte bei ihnen gering.
Deshalb ist es unsere Pflicht, dass wir uns nicht anschicken, etwas anderes zu essen
als das, was den Juden insgesamt als erlaubt überliefert und unter ihnen ohne Zweifel bezeugt wurde.
Und dann braucht man sich ihres Genusses nicht zu enthalten.
Wenn1 einer oder einige vom Volke sich abgesondert haben, eine solche Sache als verboten zu erklären, die dem Volke allgemein als erlaubt gilt, weil irgend ein Zweifel bei ihnen eingetreten ist, so soll man sich nicht um diese bekümmern, sondern sich nach der Gesamtheit richten.
Wisse! Die Ursache, dass der Schöpfer, erhaben ist er, uns keine Kennzeichen für die Vögel gegeben hat, ist die, dass in den meisten Fällen das Kennzeichen der verbotenen Vögel dem der erlaubten gleich sein kann (weil sie keine besonderen Kennzeichen haben).
Deshalb hat uns Allah weder für die erlaubten noch für die verbotenen Vögel Kennzeichen gegeben.
Das aber, was die Rabbaniten über die Kennzeichen behaupten, dass die erlaubten Vögel solche seien, die einen Kropf haben, dessen Magenhaut mit der Hand abgeschält werden kann, die einen Sporn haben und keine Raubvögel sind, ist unwahr.
Das hat Allah nicht gemeint.
Und das wenigste, was gegen sie in dieser Hinsicht einzuwenden ist, ist der Umstand, dass sie an das Schlachten herangehen, bevor sie erkennen, ob es erlaubt sei.
Das genügt schon.
Diejenigen aber, die sich über die anderen Einwände gegen sie sowohl in diesen als auch in anderen Fällen zu informieren wünschen, müssen sich an die ausführlichen Schriften wenden, die die Gelehrten s. A. verfasst haben.
Es haben bereits viele Gelehrte s. A. diese Vogelnamen ins Arabische übertragen. Ich will sie erwähnen, damit man sich darüber informiere.
Sie haben gesagt, dass Nescher = Adler, Peres = schwarzer Adler2, Osnijah = Greif3, Raah = Habicht, andere sagen, dass Raah = Geier sei.
Ajah = Uhu, Oreb = Rabe, Bath-Hajāanah = Strauss, Tachmas = Hausschwalbe, Schachef = ägyptischer Geier4, Nez = Sperber5, Kos = Nachteule, Schalach = φιλάδελφος6, Janschuph = weisser Königsfalke7, andere sagen, dass Janschuph = Marder sei.
Tinschemet = Fledermaus8.
Koas = Kik oder Kuk = Pelikan9, Racham = Fischadler10, Chasida = Habicht11, sei, andere sagen, dass Chasidah = Geier sei, Anapah = Papagei12, Duchifat = Wiedehopf13, Atalef = Pfau sei, andere meinen, es sei die Fledermaus.
Wenn das im Deuteron. erwähnte Raab = Daah ist, dann muss Dajah eine andere Art sein; wenn Raab aber eine andere Art als Daah nach einer der zwei erwähnten Ansichten (Anf. des Cap.) ist, dann wird Dajah dem in Leviticus erwähnten Raab entsprechen.
Wie man sieht, herrschen über diese Ansichten unter den Gelehrten Streitigkeiten, und man ist nur über sechs Namen gleicher Ansicht und zwar über Nescher, Oreb, Bat-Hajaanah, Koas, Tinschemet und Racham.
Ferner hat uns Allah Scherez haof verboten, so wie es heißt: Alles Scherez haof, das auf Vieren geht u.s.w., z. B. die Wespen, die Bienen und die Fliegen u. dergl.
Er hat diejenigen davon ausgeschlossen, die Kraʻajim über ihren Füssen haben.
Die Kraʻajim sind eine Art Schenkel, so wie es heißt: Dieses dürft ihr essen von Scherez haof, das auf Vieren geht u.s.w.
Damit sind die Heuschrecken gemeint.
Er hat sich nicht auf diese Regel allein beschränkt, sondern hat davon ausdrücklich vier Gattungen und ihre Arten ausgeschlossen, so wie es heißt: Diese dürft ihr von ihnen essen: den Arbeh und seine Art u.s.w.
Arbeh ist ein allgemein bekannter Name, wie der Psalmist - Friede über ihn! - sagt:
Er sprach, und der Arbeh kam u.s.w. Ferner heisst es bei ihm: Er gab dem Chasil ihr Gewächs u.s.w.
Und Joel ben Petuel sprach: Was Gesem übrig ließ, fraß Arbeh, und was Arbeh übrig ließ, fraß Jelek u.s.w.
So geht aus diesen Versen hervor, dass diese Art nur unter diesem Namen bekannt ist.
Und Allah sprach in Deuteron.: Alles Scherez haof sei euch tame u. s. w.
Dieses Tame hat dieselbe Bedeutung wie das erwähnte Schekez in dem Abschnitte Wajhi.
Nämliches (Schekez = Tame) ist bereits oben in der Abhandlung über die Fische erwähnt worden.
Dann hießt es: Jeden reinen Vogel dürft ihr essen.
Darunter versteht er die Arten der erlaubten Heuschrecken, die er in dem Abschnitte Wajhi erwähnt hat.
Über die Bezeichnung dieser Arten sind wir im Unklaren, wie bei der Bezeichnung der Vogelnamen.
Deswegen liegt uns die Pflicht ob, uns von ihrem Genüsse zu enthalten, bis der Messias kommt und uns belehrt.
1 Im Texte ist das أن hier ausgelassen, wahrscheinlich versehentlich wegen des darauf ء folgenden gleichlautenden Praefixes. Perf. d. VII. Stammes.
2 Nach Lewysohn: Beinbrecher haliaëtos ossifragus.
3 Nach L. Flussadler.
4 סאף ist bei Dozy belegt.
5 נצץ habe ich in keinem Lexikon gefunden.
6 Nach L. Seerabe.
7 Nach L. Greule.
8 Nach L. Maulwurf.
9 Nach L. Seekrähe.
10 Nach L. ägyptischer Erdgeier.
11 Nach L. Storch.
12 Nach L. Fischreiher.
13 Nach L. Auerhahn.