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Kapitel 17

Wir haben noch den Vers: Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter zu behandeln.
Wir sagen, dass nach dem einfachen Sinne dieses Verses nur das Kochen eines Böckleins in der Milch seiner eigenen Mutter verboten ist.
Die Analogie schließt jedoch auch andere genießbare Tiere in diese Gesetzesbestimmung ein: dass das Junge eines Rindes, ebenso auch das Junge eines Schafes nicht in seiner eigenen Milch gekocht werden darf.
Die weitgehendste Schlussfolgerung wäre, dass das Fleisch des Rindes, ebenso auch das Fleisch des Schafes nicht in der Milch eines anderen Rindes resp. eines anderen Schafes gekocht werden dürfen.
Ebenso ist es bei den Ziegen, so dass wir sagen können: Es darf nicht gegessen werden das Fleisch des Schafes in seiner Milch und nicht das Fleisch des Rindes in seiner Milch.
Ebenso bei den Ziegen.
So auch darf nicht ein Junges in der Milch seiner Mutter gekocht werden, mag das Junge von den Haustieren, vom Wild oder vom Geflügel sein. (Aber immer nur von derselben Gattung).
Anders als die Rabbaniten behaupten, welche Fleisch mit Milch überhaupt verbieten, woran aber nicht einmal zu denken ist (eigentl.: Jede Vermutung, alles was man nur vermuten könnte, liegt weit entfernt von dem, was wir gesagt haben).
Derjenige, welcher dieses sagte, zeigte genügend die Blindheit seiner Vernunft und Einsicht und die Übertretung des Verses: Alles, was ich euch gebiete, sollt ihr beobachten zu tun; tue nichts hinzu und nimm nichts davon.
Wir wollen vor dem, der diesen Ausspruch getan hat und vor dem, der mit ihm einstimmt und vor Ihresgleichen zu Gott Zuflucht nehmen.