Kapitel 19
Wir wollen jetzt zur Abhandlung dessen übergehen, was uns Allah bezüglich des kau zipor anempfohlen und verboten hat.
Wir wollen erörtern: Allah hat gesagt: Wenn ein Vogelnest sich vor dir findet auf dem Wege, d. h, wenn wir unterwegs sind und ein Vogelnest mit Küchlein finden, so darf man sich diese aneignen, falls kein anderer kommt, der darauf Anspruch hat, weil alles, was sich allgemein im Besitze der Menschen befindet, unser Eigentum ist.
In der Schrift heisst es auf irgend einem Baume oder auf der Erde, weil sich die Nester meistenteils an diesen Stellen befinden; das Gebot will aber nicht etwa Bäume und Erde spezialisieren, sondern es lautet nur so, weil diese Fälle meistens vorkommen.
Die Vorschrift bleibt die gleiche, auch wenn wir das Vogelnest mit den Küchlein an anderen Orten, wie etwa auf Dächern und Mauern, finden.
Die Schrift sagt weiter: Küchlein oder Eier.
Dieser Ausspruch ist auch kein absoluter, weil darin die Küchlein, welche der Eltern entbehren und sich selbst helfen können, nicht eingeschlossen sind, auch nicht das Junge, welches, wenn man es aus dem Neste nimmt, stirbt und von dem wir keinen Nutzen haben.
Vielmehr bezieht sich der Ausspruch auf Küchlein, welche sich in der Mitte beider Arten befinden (d. h. die nicht zu klein, aber auch noch nicht groß sind. Ebenso ist auch das Ei, in welchem Blut ist oder das Embryo sich bildet, in diesen Ausspruch nicht eingeschlossen, weil dieses keinen Nutzen gewährt.
Der Vers bezieht sich vielmehr auf ein Ei, das man isst oder zu einem anderen Zwecke gebraucht.
Bei einem solchen Ei darf aber nicht etwas von dem Erwähnten eingetreten sein.
Wisse! Wenn wir ein Ei in der Meinung, dass es frei von Blut sei, genommen und aufgeschlagen und etwas, nur ein Blutäderchen gefunden haben, so dürfen wir letzteres nicht entfernen und das Ei nicht essen.
Wir wollen dieses mit den Tieren vergleichen (mit dem Blute der Behemot nämlich).
Nun sagt die Schrift: Und die Mutter liegt auf den Küchlein oder auf den Eiern.
Dieser Ausspruch meint ebenfalls nicht speziell die Mutter; wenn vielmehr der Vater auf den Küchlein ruht, so haben wir dieselbe Pflicht, wie wenn die Mutter darauf liegt.
Die Mutter aber, nicht auch der Vater ist deshalb erwähnt, weil nicht ein jeder Vater, wie es uns von einer Art von Hähnen bekannt ist, auf den Küchlein ruht.
Der Ausspruch: Du sollst nicht die Mutter über den Jungen nehmen ist nicht etwa der Nachsatz des Verses, denn wenn sich der Vers darauf beschränkt hätte, so wäre uns gestattet, nach Belieben entweder die Kinder oder die Eltern zu nehmen.
Der Nachsatz des Verses: Fliegen lasse die Mutter, erklärt vielmehr, dass man die Eltern freilassen müsse, das Junge aber nehmen könne.
Dieser Vers umfasst alle erlaubten und verbotenen Vögel, weil sich dieses Gesetz nicht auf bestimmte Arten beschränkt.
Wisse! Man muss die Eltern freilassen, die Kinder aber darf man ergreifen, weil die Eltern andere erzeugen können, wofür das Junge noch nicht herangewachsen ist. Ebenso ist auch das Kastrieren verboten, wie es heisst: In eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun, nachdem es vorher heisst: Und dem die Hoden zerquetscht, zermalmt, abgerissen und ausgeschnitten sind.
Das ist wegen der Fortpflanzung verboten.
Deshalb ist auch das Abhauen eines Fruchtbaumes verboten, wie es heisst: Denn davon kannst du essen.
Der Grund dafür ist, weil er Frucht gibt.
Wenn jemand sagen wird: Ist es gestattet, einen Vogel mitzunehmen, wenn er sich in ein Netz, in welches er Eier legte und die Küchlein brütete, gestürzt hat, oder ist dieses wegen der Fortpflanzung nicht gestattet?
So soll man ihm antworten: Einige Gelehrte sagten, dass es nicht gestattet sei, ihn zu nehmen, so dass sie die (übrigen) Tiere den Vögeln gleichgestellt haben.
Allah hat für die Beobachtung dieses Gebotes langes Leben verheißen, so wie es heisst: Damit es Dir gut gehe und du lange lebest, weil in der Ausübung dieses Gebotes eine Wohltat für die Vögel liegt: Man lässt sie am Leben, indem man sie freilässt und sie nicht mit den Jungen ergreift.
Deshalb hat derjenige, welcher so handelt, von Gott dieses erhabene Versprechen erlangt.
Dieses ist eine der Wohltaten Allah's und eine Milde gegen seine Geschöpfe, so wie es heisst: Gütig ist Jahveh gegen alle, und sein Erbarmen erstreckt sich über alle seine Werke.
Wisse: (Gott möge dich [den Leser] mit einer ununterbrochenen Unterstützung unterstützen).
Allah hat uns das Erlaubte, damit wir davon Nutzen haben, nur unter der Bedingung gestattet, dass wir mildtätig und mitfühlend (gegen die Tiere) sind.
Er hat es uns gestattet in seiner Weisheit, über deren Wahrheit wir uns nicht informieren können.
Hast du nicht gesehen, dass, obwohl er uns den Genuss der zum Essen erlaubten Tiere gestattet hat, er sie uns nur nach vorhergegangener Kascheruth unter den bereits vorher erwähnten Bedingungen erlaubte?
Dieses ist eine Gnade von Allah.
Nachdem er uns erlaubt hatte, uns der Tiere zu bedienen, hat er uns verboten, dass wir uns eines starken und schwächeren Tieres (zugleich) bedienen, so wie es heisst: Du sollst mit einem Ochsen und Esel nicht zusammen pflügen.
Wir haben dieses nicht etwa gesagt, damit mit dem erwähnten Pflügen das Verbot dieser Arbeit spezialisiert werde, es liegt vielmehr die Absicht vor, dass sie nicht unter einem Pfluge gehen sollen, so wie es heisst: zusammen.
Ebenso hat er uns auch verboten, dem Ochsen, wenn er drischt oder die Saaten austritt, das Maul zu verschließen.
Dieses ist auch eine Milde von Gott, weil das Tier, da es ein lebendes Wesen ist wie der Mensch oder ein anderes Wesen, die Speise begehrt, und weil seine Seele danach verlangt, wenn es diese Speise sieht und damit beschäftigt ist.
Einige Gelehrte haben gesagt, man muss so handeln (gegen die Tiere) bei den Speisen, die der Ochs fressen kann, bei denjenigen aber, die er nicht fressen kann, z. B. Tarmasu), ist dieses nicht notwendig.
Wisse, dass man auch bei anderen Tieren als Ochsen analog handeln muss.
Die Schrift hat den Ochsen erwäg dell erwähnten Dingen bezüglich der Rücksicht Gottes gegen die Tiere, was auf die Größe seiner Milde und seines Erbarmens gegen seine Geschöpfe hinweist!
Erhaben sei seine Erhabenheit, er sei geheiligt und gepriesen und verherrlicht und gerühmt und erhaben!
Wir wollen zu ihm unsere Zuflucht nehmen vor denjenigen, die seine Aufsicht über die einzelnen Teile geleugnet und die Führung der Welt einem andren zugeschrieben haben und vor denjenigen, der auch seinen Blick auf die Tiere, die nicht sprechen können, geleugnet hat.
Gott möge diejenigen vertilgen, die Unheilvolles und Nichtiges glauben, welche ein Schaden für die heilige Schrift sind; er möge auch die, welche solches aussprechen, vernichten.