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Kapitel 20

Wir sehen zu, dass wir an diese Abhandlung etwas anschliessen (können), was mit dem Essen (den Speisegesetzen) im Zusammenhange steht.
Dazu gehört das, was Allah uns in bezug auf die ßaumpflanzung verboten und was er befohlen hat.
Es heisst: Wenn ihr in das Land kommt und irgend einen Baum geniessbarer Frucht pflanzet.
Mit diesem Satz hat uns Allah verboten, etwas von den Früchten der Bäume, die wir gepflanzt haben, zu essen, und zwar von der Zeit an, da sie sichtbar werden bis nach Verlauf von drei Jahren, sowie es heisst: Drei Jahre sei sie (die Frucht) euch eine Vorhaut, sie werde nicht gegessen.
Ferner hat er uns befohlen, dass wir ihre Früchte im vierten Jahre ins Gotteshaus bringen zu den Priestern, welche sich versammeln, Gott loben und preisen sollen, wie es die Menschen in ihrem Gebete tun, wie es heisst: Im vierten Jahre sei Jahveh all seine Frucht zu einem heiligen Freudenfeste.
Im fünften Jahre hat er uns die Früchte zu geniessen gestattet, nachdem wir das von den Erstlingen und dem Zehnten an die Priester nnd Leviten abgegeben haben, wie es uns obliegt nach dem Verse: Im fünften Jahre dürft ihr seine Frucht essen u. s. w.
Wir müssen annehmen, dass dieser Vers von Bäumen spricht, die wir im Lande Kanaan pflanzen zu der Zeit, da wir es besitzen, und anderes ausschliesst, weil uns zur Pflicht gemacht wurde, die Früchte im vierten Jahre ins Gotteshaus zu bringen; dieses ist aber nur dann möglich, wenn wir das Land besitzen.
Es liegt uns dieses nur bei Bäumen geniessbarer Frucht ob, aber nicht bei anderen.

Ausgeschlossen sind (selbstverständlich!) die leeren Bäume, weil es heisst: Jeder Baum geniessbarer Frucht.

Auch sind Gurken und Gemüse nicht eingeschlossen, weil diese nicht genannt werden und nicht drei Jahre, was weiter angeführt wird, bei diesen angehen kann.
Auch der Baum, dessen Dauer sich nicht auf viele Jahre erstreckt, kann nicht eingeschlossen sein, weil auch bei ihm diese Bestimmungen nicht angehen können.
Enthaltet euch seiner Vorhaut, seiner Frucht bedeutet, dass wir die Frucht am Baume, ähnlich der Vorhaut auf der Harnröhre, lassen sollen.

Wenn etwas davon herunterfällt, so müssen wir es vergraben, damit wir nicht einem Heiden oder einem Tiere die Möglichkeit geben, es zu geniessen, weil es heisst: Es soll nicht gegessen werden.
In diesen Vers sind weder die Blätter noch die Aeste eingeschlossen.
Diese Jahre werden von der Zeit ab gezählt, da der Baum und die Früchte geniessbar werden, nicht aber von der Zeit der Pflanzung ab, weil manche Baumfruchte erst nach langer Zeit genlessbar sind.
Wenn dieses sich so verhält, beginnt die Rechnung (Zählung) von der erwähnten Zeit ab.
Der Gepriesene, erhaben sei er, hat dem Besitzer der Früchte verheissen, dass er ihm, wenn er die dabei in Betracht kommenden Gesetze erfüllt, Wohltaten erweisen werde, und dass er gesegnet würde mit Baum und Feldfrüchten, so wie es heisst: Euch zu mehren seinen Ertrag.

Unsere Verhältnisse wurden durch unsre vielen Sünden geändert; wir sind aus unserem Lande verbannt worden; und so ist für uns diese Vorschrift, sowie viele andere, die sich auf das Land Kanaan beziehen, weggefallen.
All dieses geschah wegen der Grösse unserer Sünden und wegen unserer grossen Vergehen.
Er, erhaben sei er, vergebe uns in seiner grossen Barmherzigkeit und Gnade, was sich durch uns ereignet hat.
Er möge uns aus den Weltgegenden in unser Land versammeln, dass wir es bewohnen und bebauen und bepflanzen, dass es gepflügt und uns in seiner Herrlichkeit gegeben werde.
Wir werden dem entsprechend handeln, was Allah uns befohlen und verboten hat, sowie es heisst: So spricht Jahveh, der Herr: Am Tage, da ich euch reinige von all euren Missetaten u. s. w.
Und das verwüstete Land angebaut wird u. s. w.
Dann sprechen sie: Dieses Land, das verwüstete u. s. w.
Und es erkennen die Völker, die rings um euch übrig bleiben warden u. s. w.
Und unser Herr Jeremia s. A. sprach im IS amen Allahs: Und ich führe Israel in seine Wohnung zurück, dass es auf Karmel und Basan weide u. s. w.
In jenen Tagen und in selbiger Zeit, ist der Spruch Jahvehs, wird gesucht werden die Missetat Israels, und sie ist nicht da. u. s. w.
Möge Jahve seine schönen Verheissungen seinem gerechten Volke bald erfüllen!
Die Ordnung über die Speisegesetze ist mit Hilfe dessen, dem die Lobsprüche geziemen, vollendet.
Es ist beendet die siebente Maqälah.