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Kapitel 8

Dazu - ich meine zu den Bedingungen - gehört ferner, dass das zu Schlachtende, wenn es zu dem Vieh gehört, älter als sieben Tage sei, analog dem, was bei dem Erstgeborenen steht: Sieben Tage soll es bei seiner Mutter bleiben.
Und bei dem Opfer steht ebenfalls: Ein Ochs, Schaf oder eine Ziege, wenn sie geboren warden u.s.w.
Es ist uns nicht gestattet, das Junge von der Mutter vor sieben Tagen zu trennen.

Wenn aber die Mutter, bevor das Junge sieben Tage alt war, gestorben ist, so wird dieses Junge einer anderen Mutter gegeben, damit es an ihr sauge.
Wenn aber das Junge stirbt, so ist es gestattet, die Mutter zu schlachten.
Und diese sieben Tage müssen zuletzt volle (sieben Tage) sein.
Der erste von ihnen kann ein ganzer Tag sein oder nicht, aber der letzte muss voll sein.
Selbst wenn der geringste Bruchteil am siebenten Tage fehlt, ist das Schlachten des Tieres bis zur Endzeit des Termins nicht gestattet.
Dieser Vers ist gleich dem Verse: Wenn eine Frau Samen bringt und gebärt ein Männliches, so soll sie unrein sein sieben Tage.
Bei diesem Gesetze ist es ganz gleich, ob das Tier ein Männchen oder Weibchen, ein Wild oder Haustier ist; immer ist das Gesetz in Bezug hierauf gleich.
Der Grund hierfür ist die große Liebe der Tiere zu ihren Jungen.
Wenn ein Embryo den Mutterleib spaltet und (auf solch ungewöhnliche Weise) ans Tageslicht tritt und lebt, und die Zeit der Schwangerschaft war voll ständig vorüber, so ist das Embryo gleich einem regulär Geborenen und unterliegt denselben Gesetzesvorschriften.
Wenn jemand fragt: Warum habt ihr auch das Weibliche diesem Gesetze unterworfen, obwohl die Schrift nur das Männliche erwähnt hat?, so antworte man ihm: Die Schrift spricht nur von der Gattung, worin Männliche und Weibliche eingeschlossen sind.
Dieses ist gleich dem Ausspruche: Ich habe Ochs und Esel u.s.w.
Wenn aber jemand fragt: Warum habt ihr das Wild in diesen Ausspruch eingeschlossen?, so antworte man ihm: Aus dem erwähnten Grunde, nämlich wegen der Liebe der Tiere zu ihren Jungen.
Durch Analogie hat man dies auch auf das Wild übertragen.