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Kapitel 7

Wir wollen zuerst über das Schlachten sprechen.
Dann wollen wir das, was sich auf Fische und Heuschrecken bezieht, erwähnen: Wir sagen: Das Schlachten ist eine dem Volke überlieferte (relig.) Handlung.
Es ist ihnen von Geschlecht zu Geschlecht aufeinanderfolgend überliefert worden und bei ihnen wie die Handlung der Beschneidung und drgl. bekannt.
Das Schlachten ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
Zu diesen gehört, dass der, welcher es ausübt, ein erwachsener, verständiger und gläubiger Mann sei, weil das Schlachten eine religiöse Handlung ist.
Dieses bestätigt der Vers: Jeder Mann aus dem Hause Israels, welcher schlachtet u. s. w.
So wird mit diesem Worte
איש der Minderjährige und die Frau ausgeschlossen.

Weiter wird die Bedingung gestellt, dass er auf dem besten Wege gehe und dass an seiner Sehkraft kein Fehler sei, wodurch bei ihm vielleicht eine Verwirrung eintreten könnte, dass er ferner in sich die Stärke zur Vollziehung der Tat hat, weil, wenn er nicht ein solcher Mann ist, oft eine Vernachlässigung und Verwirrung bei der Handlung eintreten könnte, dass er ferner ein Anhänger des Gesetzes des vollkommensten und erhabensten Herrn, unseres Herrn Moses s. A., sei.
Er soll als solcher allgemein bekannt sein und sich viel mit dem Gesetze beschäftigt haben, ohne Neigung zu haben zu dem, was durch irgend eine Überlieferung u. dergl. das Gesetz verletzen könnte, (d. h. er soll kein Rabbanite sein, der das Gesetz auslegt und es infolgedessen verletzen könnte).
Er soll weiter unterscheiden können zwischen dem, was zu schlachten erlaubt und verboten ist und soll die Bedingungen (kennen), unter welchen der Genuss (des Tieres) gestattet ist; er soll die Einzigkeit und Güte Alles kennen und glauben, dass Allah dieses Geschlachtete ersetzen wird.
Dieses alles aber braucht er nur im allgemeinen zu kennen, wenn er darüber auch
nicht im einzelnen informiert ist, da dieses nicht genau erklärt werden kann.
Er soll ein mitleidsvoller, wohltätiger Mensch sein, damit er den Tieren beim Schlachten nicht allzu viel Schmerzen bereite.
Und wenn der Schächter nach dieser Schilderung ist, so kann man ihm folgen und mit gutem Gewissen von seinem Geschlachteten essen, entgegengesetzt der Meinung der Rabbaniten, welche jedem, wer es auch sein mag, zu schlachten gestatten.